F) Tierhaltung

 

  Allgemeines zur Tierhaltung im Zuchtring

1.     Die Mitglieder des Zuchtringes halten jeweils einen Zuchtstamm „weiße Altsteirer“.

2.    
Es kann mit ein-, zwei- und dreijährigen Hennen gezüchtet werden.

3.     Es erfolgt wahlweise ein Bruteier- oder Hahnentausch im jährlich, festgelegten Rhythmus (siehe Punkt H - Rotationsschema)

4.     Die Rotation wird im Voraus festgelegt bzw. dokumentiert.

5.     Das Bruteimindestgewicht ist 58 gr., wobei 60 gr. und darüber angestrebt werden sollen.

6.     Der Zuchtstamm muss mindestens zwei Wochen vor Bruteisammelbeginn, von anderen Hühnern getrennt gehalten werden.

7.     Eine reinrassige Zucht muss gewährleistet werden.

8.     Eine Kennzeichnung der Tiere mittels Fußringe (notfalls auch Flügelmarken) wird als gegeben vorausgesetzt. Die Kosten für die Kennzeichnung trägt jedes Mitglied selbst.

9.     Es gilt das vom Zuchtring erstellte Zuchtziel für Hähne (Bruteier, Küken), die im Rahmen der Bruteier- bzw. Hahnenrotation weitergegeben werden, kein Entgelt zu verlangen. Die Transport- bzw. Versandkosten sind unter den beiden Beteiligten gleich aufzuteilen.

10.  Es werden mind. Zwei Hähne weitergeben, wobei die Weitergabe der Hähne über Bruteier, Küken oder im Herbst als Junghähne, nach Absprache mit dem entsprechenden Züchter, erfolgen kann.

11.  Bei der Weitergabe soll die unterschiedliche Impfpraxis in beiden Ländern berücksichtigt werden.

12.  Als Zuchtringtiere gelten nur der Zuchtringstramm, bzw. der Nachwuchs daraus.

13.  Den jeweiligen gesetzlich vorgeschriebenen Impfungen (z.Z. Newcastle Disease) ist nachzukommen.

14.  Für den Fall, das jemand seine Zucht aufgibt, muss gewährleistet sein, dass die Zuchttiere dem Zuchtring nicht verloren gehen. Der Zuchtring muss mindestens 50 Bruteier des betreffenden Zuchtstammes erhalten.

15.  Im Fall des  Punktes 14. wird ein Entgelt je Hahn à 10,00 Euro, je Henne à 15,00 Euro und je Brutei à 0,50 Cent festgelegt.

16.  Für die Brut wird der Monat März, spätestens April festgelegt, damit die Tiere im Herbst etwa gleich alt sind und auch gut verglichen werden können.

17.  Folgende Daten sollen für jeden Zuchtstamm festgehalten werden:-       Gelegte Eizahl pro Stamm vom 1. November bis 30. Oktober-       Anzahl und Gewichte der einglegten Bruteier-       Brutbeginn, Befruchtung, Anzahl der geschlüpften Küken mit Schlupfdatum
-       Beringungswoche (8 Woche), Ringnummer, Gewichte bei Beringung, bzw. in der 8. Und 16 Woche
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